Kinder- und Jugendschutz

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.

 

Kinder- und Jugendschutz

jugendschutz.net kontrolliert das Internet und sorgt für die Einhaltung des Jugendschutzes. Bei der Fülle problematischer Angebote sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Hinweise auf Verstöße nehmen wir über unsere Beschwerdestelle (Hotline) entgegen.
www.jugendschutz.net

Internet-Portal zum Thema "Kinderschutz" in Niedersachen
www.kinderschutz-niedersachsen.de

Kinderschutz-Zentren
www.kinderschutz-zentren.de

Fachstelle Kinderschutz des Landes Brandenburg
www.fachstelle-kinderschutz.de

"Bündnis für Kinder.Gegen Gewalt"
www.buendnis-fuer-kinder.de

 

Gesetze zum Thema

Ausgewählte Publikationen zum Thema